Warnmarkierungen

Nach DIN 11030 zur Absicherung land- und forstwirtschaftlicher Anbaugeräte und angehängter Arbeitsgeräte nach § 30c, 49a und 53b StVZO.

Die Sicherheit einer Arbeitsstelle für Verkehrsteilnehmer und Arbeitskräfte an einer Baustelle hängt im Wesentlichen von der Qualität der Markierung ab. Eindeutige Erkennbarkeit bei Tage, nicht nachlassende hohe Retroreflexion bei Nacht, sowie gute Griffigkeit über die gesamte Gebrauchszeit, zeichnen eine qualitativ hochwertige Markierung aus.